Die Zahl der Woche: 331
So viele Stellungnahmen gingen aus der Gemeinde Hünxe (überwiegend Bruckhausen) beim Regionalverband Ruhr (RVR) ein, um sich gegen weitere Auskiesungsflächen im Süden der Gemeinde auszusprechen, wie der Hünxer SPD-Chef Jan Scholte-Reh berichtet. Denn zum großen Ärger der Menschen in Bruckhausen sah der Regionalplanentwurf in seiner zweiten Offenlage rund 73 zusätzliche Hektar Kiesabbau-Flächen als Erweiterung der bestehenden Auskiesung vor. So konnten sich Bürger, Vereine und Gewerbetreibende bis zum 29. April mit Stellungnahmen an den RVR wenden. „Ich freue mich, dass viele Menschen diesen Auskiesungsplänen die ‚rote Karte‘ gezeigt haben. Damals haben wir hier vor Ort über die Parteigrenzen hinweg trotz des Landtagswahlkampfes zusammen mit den betroffenen Anwohnern und der Gemeindeverwaltung an einem Strang gezogen und kräftig mobilisiert. Wir halten zusammen“, zeigt sich Scholte-Reh entschlossen und erinnert etwa an die überragend besuchte Informationsveranstaltung in der Gaststätte Rühl mit Hauptamtsleiter Klaus Stratenwerth, SPD-Landtagsabgeordneten René Schneider und CDU-Kreistagsmitglied Arnd Cappell-Höpken.
Ohnehin und ganz unabhängig davon hänge das Thema „Auskiesung“ vorerst in der Schwebe. Denn zuletzt hatte das Oberverwaltungsgericht Münster in der heftigen Diskussion um weitere Kiesabgrabungen ein Urteil gefällt. So erklärte das Gericht die Anhebung der Versorgungs- und Fortschreibungszeiträume für Kies und Sand auf 25 Jahre im Jahr 2019 mit nur einer Stimme Mehrheit im Landtag beschlossenen schwarz-gelben Landesentwicklungsplan für unwirksam. Die Landesregierung hatte damals einen erhöhten Kiesbedarf festgeschrieben. „Dies führte dazu, dass der RVR im Regionalplanentwurf zusätzliche Potenzialflächen für Kiesabgrabungen ausweisen musste – ein Plus von 73 Hektar allein in Bruckhausen“, so Scholte-Reh. „Damit wäre ein Großteil unserer Natur und bäuerlichen Kulturlandschaft unwiederbringlich zerstört worden. Vorerst ist das Thema vom Tisch und steht wieder auf null.“ Nun sei die neue schwarz-grüne Landesregierung gefragt, dem Münster-Urteil gerecht zu werden. Denn das Gericht fordere die Landesregierung auf, eine stärkere Abwägung der Umweltaspekte und der Betroffenheit von Bürgern und Kommunen vorzunehmen. Leider heiße es im Koalitionsvertrag, dass der Abbau lediglich „auf den notwendigen Bedarf zurückgeführt“ wird. Doch angesichts des Booms in der Bauwirtschaft (Häuser, Infrastruktur) sei der notwendige Bedarf tatsächlich steigend – und damit der Bedarf an Kies und Sand. Er hoffe nun, dass die Landesregierung im Sinne der Menschen am Niederrhein zügig Klarheit schaffe.